Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.

    Beschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.04.42.03.01 Sozialpsychiatrischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Isaac-Fulda-Allee 2d

    55124 Mainz

    Adresse vom Gesundheitsamt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    E-Mail: betreuungsbehoerde@mainz-bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.

    Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Psychisch Kranke, Sozialpsychiatrischer Dienst, Unterbringung, Zwangseinweisung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung, Psychiatrie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de