Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.

    Beschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Der sozialpsychiatrische Dienst (SPDI) ist der Abteilung Gesundheitsamt angegliedert und ist zuständig für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt.

    Im Sozialpsychiatrischen Dienst arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die Menschen in psychischen Krisen Beratung und Unterstützung anbieten. Ebenso können sich Angehörige betroffener Personen an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.

    Wer kann sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden?

    • Psychisch kranke Erwachsene, die

           ....in einer Lebenskrise sind

           ....soziale Probleme haben

           ....an einer Suchterkrankung leiden

    • Angehörige oder enge Bezugspersonen von Betroffen

    Der Sozialpsychiatrische Dienst unterstützt Sie, wenn 

    • ...Sie Wege und Ansprechpartner für den Umgang mit der psychischen Erkrankung suchen.
    • Sie Informationen über passende Hilfs- und Unterstützungsangebote benötigen
    • ...Ihnen die Kontaktaufnahme zu anderen Diensten und Einrichtungen nicht gelingt
    • ...Sie sich in einer akuten Belastungs-und Krisensituation befinden
    • ...Sie sich um eine Person aus Ihrem Umfeld sorgen und eine psychische Erkrankung vermuten

    So arbeiten wir:  

    • Wir beraten vertraulich und kostenlos
    • Wir führen Einzelgespräche, sowie bei Bedarf Angehörigengespräche
    • Die Gespräche können auch zu Hause oder in der Klinik stattfinden
    • Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren individuellen Hilfebedarf
    • Wir leisten dabei "Hilfe zur Selbsthilfe"
    • Die Annahme unserer Angebote ist freiwillig

    Weiterführende Links:

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    ZuständigkeitSachbearbeiterTelefon 06322/E-MailadresseNeustadt: Ortsteile
    VG DeidesheimHerr Barthel961-7208michael.barthel@kreis-bad-duerkheim.deHaßloch
    VG WachenheimHerr Erling961-7209ruediger.erling@kreis-bad-duerkheim.de  Stadt Bad Dürkheim
    VG FreinsheimHerr Gatz961-7205klaus.gatz@kreis-bad-duerkheim.de Neustadt: Winzingen,
    Schöntal, OstHerr Kuchler961-7206daniel.kuchler@kreis-bad-duerkheim.deStadt Grünstadt
    VG LeiningerlandHerr Neckerauer961-7204jens.neckerauer@kreis-bad-duerkheim.de Neustadt: West, Stadtmitte
    VG LambrechtHerr Platz961-7203volker.platz@kreis-bad-duerkheim.de 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Str. 11

    67098 Bad Dürkheim

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Neumayerstraße 10

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr * Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden. * Sozialpsychiatrischer Dienst Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie, ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung (externer Link) an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 961-7070

    Fax: 06322 961-87070

    E-Mail: gesundheitsamt-neustadt@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Sozialpsychiatrischer Dienst (Ref.72)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumayerstraße 10

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( - Terminvereinbarung erforderlich - ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Hinweis: In Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern sind Termine nachmittags auchaußerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 9617070

    Fax: 06322 96187070

    E-Mail: gesundheitsamt-neustadt@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnungsbehörde, übergeordnete Straßenverkehrsbehörde, Brand- und Katastrophenschutz (Ref. 30)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.

    Unterstützende Institutionen

    Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychisch Kranke, Zwangseinweisung, Psychiatrie, Unterbringung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English