Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.
Beschreibung
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.
Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.
Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Der sozialpsychiatrische Dienst (SPDI) ist der Abteilung Gesundheitsamt angegliedert und ist zuständig für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt.
Im Sozialpsychiatrischen Dienst arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die Menschen in psychischen Krisen Beratung und Unterstützung anbieten. Ebenso können sich Angehörige betroffener Personen an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.
Wer kann sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden?
- Psychisch kranke Erwachsene, die
....in einer Lebenskrise sind
....soziale Probleme haben
....an einer Suchterkrankung leiden
- Angehörige oder enge Bezugspersonen von Betroffen
Der Sozialpsychiatrische Dienst unterstützt Sie, wenn
- ...Sie Wege und Ansprechpartner für den Umgang mit der psychischen Erkrankung suchen.
- Sie Informationen über passende Hilfs- und Unterstützungsangebote benötigen
- ...Ihnen die Kontaktaufnahme zu anderen Diensten und Einrichtungen nicht gelingt
- ...Sie sich in einer akuten Belastungs-und Krisensituation befinden
- ...Sie sich um eine Person aus Ihrem Umfeld sorgen und eine psychische Erkrankung vermuten
So arbeiten wir:
- Wir beraten vertraulich und kostenlos
- Wir führen Einzelgespräche, sowie bei Bedarf Angehörigengespräche
- Die Gespräche können auch zu Hause oder in der Klinik stattfinden
- Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren individuellen Hilfebedarf
- Wir leisten dabei "Hilfe zur Selbsthilfe"
- Die Annahme unserer Angebote ist freiwillig
Weiterführende Links:
Zuständigkeit
Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
VG DeidesheimHerr Barthel961-7208michael.barthel@kreis-bad-duerkheim.deHaßloch
VG WachenheimHerr Erling961-7209ruediger.erling@kreis-bad-duerkheim.de Stadt Bad Dürkheim
VG FreinsheimHerr Gatz961-7205klaus.gatz@kreis-bad-duerkheim.de Neustadt: Winzingen,
Schöntal, OstHerr Kuchler961-7206daniel.kuchler@kreis-bad-duerkheim.deStadt Grünstadt
VG LeiningerlandHerr Neckerauer961-7204jens.neckerauer@kreis-bad-duerkheim.de Neustadt: West, Stadtmitte
VG LambrechtHerr Platz961-7203volker.platz@kreis-bad-duerkheim.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr * Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden. * Sozialpsychiatrischer Dienst Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie, ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung (externer Link) an.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Kontaktperson
Frau Melanie Krebs (Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie)
Herr Michael Barthel (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Verbandsgemeinde Deidesheim, Ortsteile Neustadt)
Frau Sabine Ecarius (Vorzimmer Sozialpsychiatrischer Dienst)
Herr Rüdiger Erling (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Gemeinde Haßloch, Verbandsgemeinde Wachenheim)
Herr Klaus Gatz
Herr Daniel Kuchler (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Stadt Neustadt (Winzingen, Schöntal, Ost))
Herr Jens Neckerauer (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Stadt Grünstadt, Verbandsgemeinde Leiningerland)
Herr Volker Platz (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Stadt Neustadt (West, Stadtmitte), Verbandsgemeinde Lambrecht)
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Sozialpsychiatrischer Dienst (Ref.72)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( - Terminvereinbarung erforderlich - ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Hinweis: In Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern sind Termine nachmittags auchaußerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06322 9617070
Fax: 06322 96187070
Kontaktperson
Frau Melanie Krebs (Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie)
Herr Daniel Kuchler (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Stadt Neustadt (Winzingen, Schöntal, Ost))
Herr Volker Platz (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Stadt Neustadt (West, Stadtmitte), Verbandsgemeinde Lambrecht)
Herr Jens Neckerauer (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Stadt Grünstadt, Verbandsgemeinde Leiningerland)
Herr Klaus Gatz (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Stadt Bad Dürkheim, Verbandsgemeinde Freinsheim)
Herr Michael Barthel (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Verbandsgemeinde Deidesheim, Ortsteile Neustadt)
Herr Rüdiger Erling (Mitarbeiter sozialpsychiatrischer Dienst örtliche Zuständigkeit: Gemeinde Haßloch, Verbandsgemeinde Wachenheim)
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnungsbehörde, übergeordnete Straßenverkehrsbehörde, Brand- und Katastrophenschutz (Ref. 30)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.
Unterstützende Institutionen
Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.10.2021
Stichwörter
Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychisch Kranke, Zwangseinweisung, Psychiatrie, Unterbringung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung