Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.
Beschreibung
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.
Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.
Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.
Hinweise für Worms: Koordination für psychiatrische Versorgung
Der Psychiatriekoordinator / die Psychiatriekoordinatorin ist Ansprechpartner/in für alle Fragen bzgl. der psychiatrischen Versorgung in Worms für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen. Die Förderung der Kooperation und Vernetzung der Hilfen/Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund steht im Mittelpunkt der Tätigkeit.
Aufgabenbereiche des Psychiatriekoordinators / der Psychiatriekoordinatorin:
u.a.
- Aufbau, Moderation und Dokumentation von Facharbeitskreisen (PSAG, Beirat)
- Beratung von Einrichtungsträgern bei der Planung und Realisierung von Angeboten
- Förderung von Verbundlösungen und verbindlichen Versorgungsverantwortungen
- Entwicklung von Finanzierungskonzepten
- Förderung der Verbindungen zu den kommunalen Entscheidungsträgern sowie allen an der psychiatrischen Versorgung Beteiligten
- Information und Beratung der kommunalen Entscheidungsträger / Gremien
- Initiierung und Koordination von Aktivitäten der Kommune und des Landes zur Umsetzung der gemeindenahem Psychiatrie
- Ansprechpartner für grundsätzliche Belange des Behindertenbeirats bezogen auf die psychiatrische Versorgung in Worms
- Begleitung und Mitunterstützung des kommunalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Geschäftsführung folgender Gremien:
- Psychiatriebeirat
- Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft sowie deren Arbeitskreise
Hinweise für Worms: Unterbringung nach dem PsychKHG
Einweisung psychisch kranker Personen in die Psychiatrie
Zuständigkeit
Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.08 Kontroll- und Vollzugsdienste
Beschreibung
Hotline*: (0 62 41) 8 53 - 38 22
*Die Leitstelle des Kontroll- und Vollzugsdienstes ist unter dieser Telefonnummer auch unter der Woche und am Wochenende bis in die späten Abendstunden erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcus Roos (stellv. Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3509
Fax: +49 6241 853-3599
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700
E-Mail: sabine.steffens@worms.de
Internet
Voraussetzungen
Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.
Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.10.2021
Stichwörter
Psychisch Kranke, Sozialpsychiatrischer Dienst, Unterbringung, Zwangseinweisung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung, Psychiatrie