Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.

    Beschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Hinweise für Worms: Koordination für psychiatrische Versorgung

    Der Psychiatriekoordinator / die Psychiatriekoordinatorin ist Ansprechpartner/in für alle Fragen bzgl. der psychiatrischen Versorgung in Worms für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen. Die Förderung der Kooperation und Vernetzung der Hilfen/Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund steht im Mittelpunkt der Tätigkeit.

    Aufgabenbereiche des Psychiatriekoordinators / der Psychiatriekoordinatorin: 

    u.a.

    • Aufbau, Moderation und Dokumentation von Facharbeitskreisen (PSAG, Beirat) 
    • Beratung von Einrichtungsträgern bei der Planung und Realisierung von Angeboten
    • Förderung von Verbundlösungen und verbindlichen Versorgungsverantwortungen
    • Entwicklung von Finanzierungskonzepten
    • Förderung der Verbindungen zu den kommunalen Entscheidungsträgern sowie allen an der psychiatrischen Versorgung Beteiligten
    • Information und Beratung der kommunalen Entscheidungsträger / Gremien
    • Initiierung und Koordination von Aktivitäten der Kommune und des Landes zur Umsetzung der gemeindenahem Psychiatrie
    • Ansprechpartner für grundsätzliche Belange des Behindertenbeirats bezogen auf die psychiatrische Versorgung in Worms
    • Begleitung und Mitunterstützung des kommunalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

    Geschäftsführung folgender Gremien:

    • Psychiatriebeirat
    • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft sowie deren Arbeitskreise

    Hinweise für Worms: Unterbringung nach dem PsychKHG

    Einweisung psychisch kranker Personen in die Psychiatrie

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.08 Kontroll- und Vollzugsdienste

    Beschreibung

    Hotline*: (0 62 41) 8 53 - 38 22

    *Die Leitstelle des Kontroll- und Vollzugsdienstes ist unter dieser Telefonnummer auch unter der Woche und am Wochenende bis in die späten Abendstunden erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinz-Carl-Anlage 3

    67547 Worms

    Abteilung 3.08 - Kontroll- und Vollzugsdienste

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3822

    Fax: +49 6241 853-3899

    E-Mail: leitstelleKVD@worms.de

    Kontaktperson

    • Herr Marcus Roos (stellv. Abteilungsleiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3509

      Fax: +49 6241 853-3599

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700

    E-Mail: sabine.steffens@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.

    Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Psychisch Kranke, Sozialpsychiatrischer Dienst, Unterbringung, Zwangseinweisung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung, Psychiatrie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de