Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.
Beschreibung
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.
Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.
Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.
Zuständigkeit
Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 211 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Die zentrale Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Speyer erreichen Sie zu den Dienstzeiten unter der Telefonnummer 14-2939 .
Voraussetzungen
Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.
Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.10.2021
Stichwörter
Psychisch Kranke, Sozialpsychiatrischer Dienst, Unterbringung, Zwangseinweisung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung, Psychiatrie