Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.

    Beschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

    Ansprechpartner

    Besondere Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 5

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr Bitte beachten: Montags bis mittwochs ist eine vorherige Terminvereinbarung entweder online unter [ ] oder telefonisch nötig. Lediglich donnerstagnachmittags sind Spontantermine bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts möglich. Telefonisch sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-5001

    Fax: 06341 13-5009

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.

    Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychisch Kranke, Zwangseinweisung, Psychiatrie, Unterbringung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English