Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.
Beschreibung
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.
Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.
Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Weitere Angebote:
- Suchtberatung bei Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch oder -abhängigkeit
- Vermittlung verschiedenster Hilfen im Bereich Sucht (z.B. Entgiftung, Therapie, Reha)
zuständige Stelle
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Herr Edwin Berg
- Stadt Bernkastel-Kues (inkl. Andel und Wehlen)
- Stadt Traben-Trarbach
- VG Traben-Trarbach
- VG Thalfang
Frau Susann Hummelsiep
- VG Bernkastel-Kues
- EG Morbach
Frau Sandra Junk
- VG Wittlich-Land (teilweise)
- Stadt Wittlich (teilweise)
Frau Simone van Bellen
- VG Wittlich-Land (teilweise)
- Stadt Wittlich (teilweise)
Zuständigkeit
Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der sozialpsychiatrische Dienst ist ein Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Die Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) verankert.
Der sozialpsychiatrische Dienst steht allen Bürgern zur Verfügung, die sich über die Möglichkeiten der Unterstützung bei psychischen Erkrankungen informieren wollen. Des weiteren ist der Dienst zuständig für
- alle erwachsene Personen mit einer psychischen Erkrankung (insbesondere solche, die ansonsten keine Hilfe bekommen, bzw. diese krankheitsbedingt nicht annehmen können),
- Menschen in seelischen Notlagen
- Krisensituationen zur Abwendung einer Gefährdung (Interventionen nach dem PsychKHG)
- Angehörige, Freunde und Mitmenschen, die Beratung für den Umgang mit an einer psychischen Erkrankung leidenden Person wünschen.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, im persönlichen Gespräch oder auch per Hausbesuch erfolgen. Das Gespräch kann unter anderem
- Beratung bei sozialen Problemen,
- Hilfestellungen bei beruflichen, medizinischen oder sozialen Eingliederungsmaßnahmen,
- Vermittlung weitergehender Therapie- und Hilfsangebote beinhalten.
Bei Beratungsbedarf sollte ein Gesprächstermin telefonisch vereinbart werden, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Barzen
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 67
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-2503
Telefon Festnetz: 06571 14-2374
Frau Sandra Junk
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 67
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-2503
Telefon Festnetz: 06517 14-2465
Internet
Voraussetzungen
Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.
Unterstützende Institutionen
Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.10.2021
Stichwörter
Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychisch Kranke, Zwangseinweisung, Psychiatrie, Unterbringung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung