Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.

    Beschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    Weitere Angebote:

    • Suchtberatung bei Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch oder -abhängigkeit
    • Vermittlung verschiedenster Hilfen im Bereich Sucht (z.B. Entgiftung, Therapie, Reha)

    Weitere Angebote:

    • Suchtberatung bei Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch oder -abhängigkeit
    • Vermittlung verschiedenster Hilfen im Bereich Sucht (z.B. Entgiftung, Therapie, Reha)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich


    Herr Edwin Berg
    - Stadt Bernkastel-Kues (inkl. Andel und Wehlen)
    - Stadt Traben-Trarbach
    - VG Traben-Trarbach
    - VG Thalfang

    Frau Susann Hummelsiep
    - VG Bernkastel-Kues
    - EG Morbach

    Frau Sandra Junk
    - VG Wittlich-Land (teilweise)
    - Stadt Wittlich (teilweise)

    Frau Simone van Bellen
    - VG Wittlich-Land (teilweise)
    - Stadt Wittlich (teilweise)


    Herr Edwin Berg
    - Stadt Bernkastel-Kues (inkl. Andel und Wehlen)
    - Stadt Traben-Trarbach
    - VG Traben-Trarbach
    - VG Thalfang

    Frau Susann Hummelsiep
    - VG Bernkastel-Kues
    - EG Morbach

    Frau Sandra Junk
    - VG Wittlich-Land (teilweise)
    - Stadt Wittlich (teilweise)

    Frau Simone van Bellen
    - VG Wittlich-Land (teilweise)
    - Stadt Wittlich (teilweise)

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    Sozialpsychiatrischer Dienst

    Der sozialpsychiatrische Dienst ist ein Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Die Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) verankert.

    Der sozialpsychiatrische Dienst steht allen Bürgern zur Verfügung, die sich über die Möglichkeiten der Unterstützung bei psychischen Erkrankungen informieren wollen. Des weiteren ist der Dienst zuständig für

    • alle erwachsene Personen mit einer psychischen Erkrankung (insbesondere solche, die ansonsten keine Hilfe bekommen, bzw. diese krankheitsbedingt nicht annehmen können),
    • Menschen in seelischen Notlagen
    •  Krisensituationen zur Abwendung einer Gefährdung (Interventionen nach dem PsychKHG)
    • Angehörige, Freunde und Mitmenschen, die Beratung für den Umgang mit an einer psychischen Erkrankung leidenden Person wünschen.

    Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, im persönlichen Gespräch oder auch per Hausbesuch erfolgen. Das Gespräch kann unter anderem

    • Beratung bei sozialen Problemen,
    • Hilfestellungen bei beruflichen, medizinischen oder sozialen Eingliederungsmaßnahmen,
    • Vermittlung weitergehender Therapie- und Hilfsangebote beinhalten.

    Bei Beratungsbedarf sollte ein Gesprächstermin telefonisch vereinbart werden, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.

    Sozialpsychiatrischer Dienst

    Der sozialpsychiatrische Dienst ist ein Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Die Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) verankert.

    Der sozialpsychiatrische Dienst steht allen Bürgern zur Verfügung, die sich über die Möglichkeiten der Unterstützung bei psychischen Erkrankungen informieren wollen. Des weiteren ist der Dienst zuständig für

    • alle erwachsene Personen mit einer psychischen Erkrankung (insbesondere solche, die ansonsten keine Hilfe bekommen, bzw. diese krankheitsbedingt nicht annehmen können),
    • Menschen in seelischen Notlagen
    •  Krisensituationen zur Abwendung einer Gefährdung (Interventionen nach dem PsychKHG)
    • Angehörige, Freunde und Mitmenschen, die Beratung für den Umgang mit an einer psychischen Erkrankung leidenden Person wünschen.

    Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, im persönlichen Gespräch oder auch per Hausbesuch erfolgen. Das Gespräch kann unter anderem

    • Beratung bei sozialen Problemen,
    • Hilfestellungen bei beruflichen, medizinischen oder sozialen Eingliederungsmaßnahmen,
    • Vermittlung weitergehender Therapie- und Hilfsangebote beinhalten.

    Bei Beratungsbedarf sollte ein Gesprächstermin telefonisch vereinbart werden, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 67

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de

    Telefon Festnetz: 06571 14-2434

    Telefon Festnetz: 06571 14-2451

    Fax: 06571 14-2503

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2017 (von: Frank, Benz)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.

    Unterstützende Institutionen

    Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 04.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung, Zwangseinweisung, Psychisch Kranke, Psychiatrie, Unterbringung, Sozialpsychiatrischer Dienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)