Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.
Beschreibung
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.
Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.
Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.
Hinweise für Neuwied: Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied
In Deutschland sind pro Jahr fast 30 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Inzwischen sind psychische Leiden einer der häufigsten Gründe für Fehltage und zählen zu einer der wichtigsten Ursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Damit Betroffene eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten, sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote gemeinde- und wohnortnah vorgehalten werden.
Mit der rheinland-pfälzischen Psychiatriereform hat der Landkreis Neuwied die Verantwortung für die Planung und Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im Landkreis übernommen. Der Landkreis hat dieser Aufgabe stets eine hohe Bedeutung beigemessen und im September 1997 eine eigenständige Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie eingerichtet.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein Fachdienst des Gesundheitsamtes Neuwied auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen PsychKHG und zuständig für die Stadt und den Landkreis Neuwied. Die Mitarbeiter /innen bieten Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei krankheitsbedingten sozialen Schwierigkeiten und Krisensituationen Gespräche, Beratung und weiterführende Hilfe an.
Erreichbarkeit: spdi@kreis-neuwied.de (bitte geben Sie den Wohnort des zu Beratenden an) oder unter der zentralen Telefonnummer: 02631 803-723
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
In Deutschland sind pro Jahr fast 30 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Inzwischen sind psychische Leiden einer der häufigsten Gründe für Fehltage und zählen zu einer der wichtigsten Ursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Damit Betroffene eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten, sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote gemeinde- und wohnortnah vorgehalten werden.
Mit der rheinland-pfälzischen Psychiatriereform hat der Landkreis Neuwied die Verantwortung für die Planung und Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im Landkreis übernommen. Der Landkreis hat dieser Aufgabe stets eine hohe Bedeutung beigemessen und im September 1997 eine eigenständige Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie eingerichtet.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein Fachdienst des Gesundheitsamtes Neuwied auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen PsychKHG und zuständig für die Stadt und den Landkreis Neuwied. Die Mitarbeiter /innen bieten Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei krankheitsbedingten sozialen Schwierigkeiten und Krisensituationen Gespräche, Beratung und weiterführende Hilfe an.
Erreichbarkeit: spdi@kreis-neuwied.de (bitte geben Sie den Wohnort des zu Beratenden an) oder unter der zentralen Telefonnummer: 02631 803-723
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Zuständigkeit
Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 84 - 2. Sozialpsychiatrischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rita Barg
Frau Andrea Heil
Hausanschrift
E-Mail: andrea.heil@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-752
Fax: 02631 80393-752
Herr Thomas Maxeiner
Hausanschrift
Fax: 02631 80393-747
E-Mail: thomas.maxeiner@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-747
Herr Boris Schiwon
Hausanschrift
E-Mail: boris.schiwon@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-717
Fax: 02631 80393-717
Internet
Formulare
Förderantrag auf die Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der gemeindenahen Psychiatrie im Landkreis Neuwied
Kreisverwaltung Neuwied - Psychiatriekoordination
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Verena Bruchof
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-732
E-Mail: verena.bruchof@kreis-neuwied.de
Fax: 02631 80393-732
Frau Nelli Mantai (Vorzimmer Psychiatriekoordinationsstelle (Di. bis Fr. von 09:00-12:00 Uhr erreichbar))
Hausanschrift
E-Mail: psychatrie@kreis-neuwied.de
E-Mail: nelli.mantai@kreis-neuwied.de
Fax: 02631 80393-722
Telefon Festnetz: 02631 803-722
Internet
Formulare
Förderantrag auf die Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der gemeindenahen Psychiatrie im Landkreis Neuwied
Voraussetzungen
Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neuwied: Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied
Bemerkungen
Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.
Unterstützende Institutionen
Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWG am 04.10.2021
Stichwörter
Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychisch Kranke, Psychiatrie, Zwangseinweisung, Unterbringung, Suchterkrankung, Eingleiderungshilfe