Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.

    Beschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Hinweise für Neuwied: Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    In Deutschland sind pro Jahr fast 30 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Inzwischen sind psychische Leiden einer der häufigsten Gründe für Fehltage und zählen zu einer der wichtigsten Ursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Damit Betroffene eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten, sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote gemeinde- und wohnortnah vorgehalten werden. 

    Mit der rheinland-pfälzischen Psychiatriereform hat der Landkreis Neuwied die Verantwortung für die Planung und Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im Landkreis übernommen. Der Landkreis hat dieser Aufgabe stets eine hohe Bedeutung beigemessen und im September 1997 eine eigenständige Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie eingerichtet. 

    Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Hilfen und Unterstützung an, damit Betroffene rechtzeitig psychosozial betreut werden und koordiniert die weitergehende Hilfen.

    Mit dem Marienhaus- Klinikum St. Antonius Waldbreitbach wurde für Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr die Übernahme der Pflichtversorgung für den Landkreis Neuwied vereinbart.

    Die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung der Region wird durch das Johanniter- Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie sichergestellt. 

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 84 - 2. Sozialpsychiatrischer Dienst

    Adresse

    Postanschrift

    Ringstraße 70

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Fax: 02631 803-737

    Telefon Festnetz: 02631 803-723

    E-Mail: spdi@kreis-neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Förderantrag auf die Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der gemeindenahen Psychiatrie im Landkreis Neuwied

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Neuwied - Psychiatriekoordination

    Adresse

    Postanschrift

    Ringstraße 70

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    Fax: 02631 80393-222

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Förderantrag auf die Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der gemeindenahen Psychiatrie im Landkreis Neuwied

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuwied: Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    Bemerkungen

    Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.

    Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Psychisch Kranke, Sozialpsychiatrischer Dienst, Unterbringung, Zwangseinweisung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung, Psychiatrie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de