Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

    Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.

    Beschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 40 - Allgemeine Sozialverwaltung

    Die Psychiatriekoordination übernimmt die Koordination aller psychiatrischen Angebote im Kreis Altenkirchen.Sie umfasst die Erfassung, Einstufung und datenmäßige Auswertung aller vorhandenen Hilfen sowie die Förderung der Kooperation aller an der gemeindenahen Versorgung beteiligter Institutionen. Des Weiteren ist sie Ansprechpartner für die Träger der Hilfsangebote.

    Die Psychiatriekoordination übernimmt die Koordination aller psychiatrischen Angebote im Kreis Altenkirchen.Sie umfasst die Erfassung, Einstufung und datenmäßige Auswertung aller vorhandenen Hilfen sowie die Förderung der Kooperation aller an der gemeindenahen Versorgung beteiligter Institutionen. Des Weiteren ist sie Ansprechpartner für die Träger der Hilfsangebote.

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 73 - Sozialpsychiatrischer Dienst, AG Jugendzahnpflege

    Der Sozialpsychiatrische Dient ist der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) angegliedert und für die Versorgung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Altenkirchen zuständig.

    Im Sozialpsychiatrischen Dienst arbeiten Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen, die allen Menschen Beratung anbieten, die durch eigenes psychisches Leiden oder das ihrer Mitmenschen der Hilfe bedürfen. Der Sozialpsychiatrische Dienst besucht Sie auch zu Hause.

    Der Sozialpsychiatrische Dienst hat dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Leben innerhalb der gewohnten sozialen Umgebung ermöglicht wird. Neben frühzeitiger ärztlicher Behandlung, zu der die Betroffenen motiviert werden sollen, ist die Abklärung und Anbindung an Hilfen und Leistungen des gesamten Sozialsystems von großer Bedeutung.

    Zielgruppe:

    Das kostenlose und vertrauliche Beratungs- und Betreuungsangebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes richtet sich an volljährige Menschen:

    • in psychosozialen Konfliktsituationen,
    • mit einer psychischen Erkrankung,
    • mit psychisch krankhaften Altersveränderungen,
    • mit psychiatrischen Mehrfacherkrankungen (Doppeldiagnose: Suchterkrankungen in Verbindung mit psychischer Erkrankung),
    • Angehörige der genannten Personengruppen.

    Von der Situation des Hilfebedürftigen ausgehend, wird Unterstützung in Form von individuellen Beratungen und auch im Einzelfall eine kontinuierliche Begleitung angeboten.

    Leistungsangebot:

    • Beratung bei Problemen, die im Zusammenhang mit einer psychiatrischen Erkrankung auftreten,
    • Betreuungsangebote,
    • Informationen über individuelle Hilfsmöglichkeiten von sozialen Leistungen sowie Hilfestellung bei deren Beantragung,
    • Krisenintervention,
    • Unterstützung bei der Bewältigung von psychiatrischen Erkrankungen und sozialer Integration ,
    • Vermittlung von Kontakten zu anderen Einrichtungen und Behörden sowie Kliniken

    Die Hilfsangebote unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenlos.

    Der Sozialpsychiatrische Dient ist der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) angegliedert und für die Versorgung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Altenkirchen zuständig.

    Im Sozialpsychiatrischen Dienst arbeiten Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen, die allen Menschen Beratung anbieten, die durch eigenes psychisches Leiden oder das ihrer Mitmenschen der Hilfe bedürfen. Der Sozialpsychiatrische Dienst besucht Sie auch zu Hause.

    Der Sozialpsychiatrische Dienst hat dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Leben innerhalb der gewohnten sozialen Umgebung ermöglicht wird. Neben frühzeitiger ärztlicher Behandlung, zu der die Betroffenen motiviert werden sollen, ist die Abklärung und Anbindung an Hilfen und Leistungen des gesamten Sozialsystems von großer Bedeutung.

    Zielgruppe:

    Das kostenlose und vertrauliche Beratungs- und Betreuungsangebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes richtet sich an volljährige Menschen:

    • in psychosozialen Konfliktsituationen,
    • mit einer psychischen Erkrankung,
    • mit psychisch krankhaften Altersveränderungen,
    • mit psychiatrischen Mehrfacherkrankungen (Doppeldiagnose: Suchterkrankungen in Verbindung mit psychischer Erkrankung),
    • Angehörige der genannten Personengruppen.

    Von der Situation des Hilfebedürftigen ausgehend, wird Unterstützung in Form von individuellen Beratungen und auch im Einzelfall eine kontinuierliche Begleitung angeboten.

    Leistungsangebot:

    • Beratung bei Problemen, die im Zusammenhang mit einer psychiatrischen Erkrankung auftreten,
    • Betreuungsangebote,
    • Informationen über individuelle Hilfsmöglichkeiten von sozialen Leistungen sowie Hilfestellung bei deren Beantragung,
    • Krisenintervention,
    • Unterstützung bei der Bewältigung von psychiatrischen Erkrankungen und sozialer Integration ,
    • Vermittlung von Kontakten zu anderen Einrichtungen und Behörden sowie Kliniken

    Die Hilfsangebote unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenlos.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor.     -with appointment only-

    Kontakt

    Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)

    Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Soziales - Allgemeine Sozialverwaltung (Referat 40)

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Sozialpsychiatrischer Dienst, AG Jugendzahnpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Malzdürre 7

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 27.03.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 40 - Allgemeine Sozialverwaltung

    Psychiatrieleitfaden hier zum Download.

    Psychiatrieleitfaden hier zum Download.

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 73 - Sozialpsychiatrischer Dienst, AG Jugendzahnpflege

    Bemerkungen

    Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.

    Unterstützende Institutionen

    Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWG am 04.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung, Zwangseinweisung, Psychisch Kranke, Psychiatrie, Unterbringung, Sozialpsychiatrischer Dienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)