Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Sofern Ihre Veranstaltung voraussichtlich 15.000 Besucher übersteigt nutzen Sie bitte das unter Formulare bereitgestellte Formular und zeigen Ihre Veranstaltung möglichst frühzeitig bei der Kreisordnungsbehörde an.
Bei Veranstaltungen unter 15.000 Besucher wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee
Kontakt
Kontaktperson
Herr Simon Schneider
Postanschrift
Ludwigstr. 99
67165 Waldsee
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-310
E-Mail: simon.schneider@vg-rheinauen.de
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Ordnungsbehörde (21)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tim Hausch
Formulare
Anzeige- / Erhebungsbogen für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel im Rhein-Pfalz-Kreis
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 1 - Organisation
Adresse
Postanschrift
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz