Veranstaltung Erlaubnis

    Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

    Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Sofern Ihre Veranstaltung voraussichtlich 15.000 Besucher übersteigt nutzen Sie bitte das unter Formulare bereitgestellte Formular und zeigen Ihre Veranstaltung möglichst frühzeitig bei der Kreisordnungsbehörde an. 

    Bei Veranstaltungen unter 15.000 Besucher wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Sofern Ihre Veranstaltung voraussichtlich 15.000 Besucher übersteigt nutzen Sie bitte das unter Formulare bereitgestellte Formular und zeigen Ihre Veranstaltung möglichst frühzeitig bei der Kreisordnungsbehörde an. 

    Bei Veranstaltungen unter 15.000 Besucher wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Ordnungsbehörde (21)

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Dudenhofen gehört zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis und umfasst die Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen und Römerberg.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 4

    67354 Römerberg

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Terminvergaben sind erforderlich für folgende Bereiche: KFZ-Zulassung, Standesamt, Friedhofs- und Bestattungswesen, Ordnungs- und Sozialbereich.  Die Bürgerbüros im Rathaus Dudenhofen und Römerberg  sind   vormittags ohne Termin geöffnet. Für Termine am Nachmittag ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich. KfZ-Stelle - Rathaus Dudenhofen Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Montag 07:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgrd.de

    Telefon Festnetz: 06232 656-0

    Fax: 06232 656-204

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020