Veranstaltung Erlaubnis

    Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

    Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

    Hinweise für Enkenbach-Alsenborn: Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

    Hauptsachbearbeiter Stephan Heilscher

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 18

    67677 Enkenbach-Alsenborn

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06303 913-0

    Fax: 06303 4888

    E-Mail: info@enkenbach-alsenborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz
    Antrag auf Straßensperrung
    Anmeldung einer Veranstaltung
    Aus bes. Anlass nach § 12 GastG

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

    Hinweise für Enkenbach-Alsenborn: Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

    Je nach Art der Veranstaltung sind unterschiedliche Formulare auszufüllen. 

    • Formular Anmeldung einer Veranstaltung
    • Antrag Ausnahme Immissionsschutzgesetz
    • Antrag Gestattung Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung)
    • Antrag auf Platz- Straßensperrung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de