Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Hinweise für Enkenbach-Alsenborn: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Hauptsachbearbeiterin Annika Pfaffenrath
Hauptsachbearbeiterin Annika Pfaffenrath
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Annika Pfaffenrath
Tobias Gieseler
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: tobias.gieseler@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-123
Fax: 06303 4888
Internet
Formulare
Anmeldung einer Veranstaltung
Gestattung vorübergehender Gaststättenbetrieb (DIN A4)
erforderliche Unterlagen
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Hinweise für Enkenbach-Alsenborn: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Je nach Art der Veranstaltung sind unterschiedliche Formulare auszufüllen.
- Formular Anmeldung einer Veranstaltung
- Antrag Ausnahme Immissionsschutzgesetz
- Antrag Gestattung Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung)
- Antrag auf Platz- Straßensperrung
Je nach Art der Veranstaltung sind unterschiedliche Formulare auszufüllen.
- Formular Anmeldung einer Veranstaltung
- Antrag Ausnahme Immissionsschutzgesetz
- Antrag Gestattung Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung)
- Antrag auf Platz- Straßensperrung
Rechtsgrundlage(n)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz