Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Hinweise für Enkenbach-Alsenborn: Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Hauptsachbearbeiter Stephan Heilscher
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Tobias Gieseler
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06303 913-123
Fax: 06303 4888
Stephan Heilscher
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-124
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz
Antrag auf Straßensperrung
Anmeldung einer Veranstaltung
Aus bes. Anlass nach § 12 GastG
erforderliche Unterlagen
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Hinweise für Enkenbach-Alsenborn: Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Je nach Art der Veranstaltung sind unterschiedliche Formulare auszufüllen.
- Formular Anmeldung einer Veranstaltung
- Antrag Ausnahme Immissionsschutzgesetz
- Antrag Gestattung Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung)
- Antrag auf Platz- Straßensperrung
Rechtsgrundlage(n)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz