• Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Veranstaltung Erlaubnis

Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

Adresse

Hausanschrift

17er Straße 1

76726 Germersheim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

Kontakt

E-Mail: Kreisverwaltung@Kreis-Germersheim.de

Telefon Festnetz: 07274 53-0

Fax: 07274 53-229

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch erstellt am 05.12.2014

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Stadt Wörth am Rhein - Ordnungs- und Sozialverwaltung

Adresse

Hausanschrift

Mozartstraße 2

76744 Wörth am Rhein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag + Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten Sozialamt Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@woerth.de

Telefon Festnetz: 07271 131-0

Fax: 07271 131-131

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.04.2016

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Stadt Wörth am Rhein - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Adresse

Hausanschrift

Mozartstraße 2

76744 Wörth am Rhein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.

Kontakt

E-Mail: info@woerth.de

Telefon Festnetz: 07271 131-0

Fax: 07271 131-131

Internet

Version

Technisch erstellt am 11.01.2019

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Stadt Wörth am Rhein - Ordnungsverwaltung, Gewerbe

Adresse

Besucheranschrift

Mozartstraße 2

76744 Wörth am Rhein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

Kontakt

E-Mail: e-gov@woerth.de

Telefon Festnetz: 07271 131-0

Fax: 07271 131-131

Internet

Version

Technisch erstellt am 12.01.2024

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 20.02.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020