Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
Fachbereichsleitung: Diana Philippi
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Christian Müller-Schierstein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06351 407-401
E-Mail: c.mueller-schierstein@vg-eisenberg.de
Fax: 06351 407-407
Internet
Weitere Informationen
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Freizeit und Sport
- Gleichstellungsstelle
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Kindergärten
- Kultur
- Meldewesen, Servicebüro
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Senioren
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen
Beschreibung
Fachbereichsleitung: Heike Sattler
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Christopher Krill (Fachbereich 1 - Organisation & Finanzen, Tourismus)
Internet
Weitere Informationen
- Abgaben
- Büroleitung, Organisation
- EDV
- Haushalt und sonstige Finanzwirtschaft
- Kasse
- Öffentlichkeitsarbeit, Amtsblatt
- Personalangelegenheiten
- Rechnungsprüfung und Ordnungsprüfung
- Rechtliche Fragen
- Statistiken, Wahlen
- Tourismus, Märkte und Veranstaltungen
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6321 992233
Fax: +49 6321 9932233
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Handlungsgrundlage(n)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 14.07.2025