Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sind von natürlichen oder juristischen Personen geplante, organisierte und zeitlich befristete Ereignisse, die an einem nicht geschlossenen Ort durchgeführt werden und an dem ein unbestimmter Personenkreis teilnimmt, ohne zugleich unter den Schutzbereich des grundgesetzlich verankerten Versammlungsbegriffs zu fallen.
Veranstaltungen unter freiem Himmel erfreuen sich großer Beliebtheit und stellen oftmals Publikumsmagneten dar. Die Gewährung der Sicherheit der Besucher auf solchen Veranstaltungen ist Aufgabe des Veranstalters sowie staatlicher Behörden und Organisationen.
In Rheinland-Pfalz müssen seit dem 01.04.2021 geplante öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Besuchern zeitgleich schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden.
Hierfür hat das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz einen einheitlichen Anzeigebogen entworfen, der für ein standardisiertes und unkompliziertes Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verwenden ist.
Anordnungen bzw. Auflagen können erlassen werden, wenn sie zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheinen.
Ob die Einforderung eines Sicherheitskonzeptes erforderlich ist, hängt von der Größe der Veranstaltung und der Höhe der ihr drohenden oder der von ihr ausgehenden Gefahren ab.
Großveranstaltungen
Kommen voraussichtlich mehr als 15.000 Besucher gleichzeitig oder 30.000 täglich, spricht man von einer Großveranstaltung. Auch diese sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die örtliche Ordnungsbehörde leitet in diesem Fall die Anzeige an die Kreisordnungsbehörde weiter. Der Veranstalter einer öffentlichen Großveranstaltung ist zudem gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ein Sicherheitskonzept vorzulegen.
Hinweis
Eventuell weitere erforderliche Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis, Gestattung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes, verkehrsbehördliche Anordnungen, Erlaubnis zur Plakatierung, immissionsschutzrechtlich Ausnahmegenehmigung usw.) bleiben von dieser Anzeige unberührt und sind bei den zuständigen Stellen gesondert zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Die Veranstaltungsanzeige (siehe Formulare) ist spätestens 3 Monate vor Beginn, bei Großveranstaltungen bereits 6 Monate vor Beginn bei der örtlichen Ordnungsbehörde einzureichen.
Eine rechtzeitige Anzeige ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Behörden beteiligt werden müssen. Die im Rahmen des Verfahrens ergangenen Stellungnahmen werden bei der Erteilung einer ordnungsbehördlichen Verfügung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Straßenverkehr, Veranstaltungen, Gewerbe, Feuerwehr, Überwachung ruhender Verkehr, Obdachlose, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Sollten Sie bereits ein Sicherheitskonzept für Ihre Veranstaltung gefertigt haben, so übersenden Sie dieses bitte bereits mit dem Anzeigebogen. Dies gilt auch für andere bereits vorliegende Schriftstücke und Pläne, wie z.B.
- Lage- und Aufbaupläne
- Programmhefte und Flyer
- Werbematerialien
- Programmabläufe (nach Möglichkeit mit Angaben zu auftretenden Künstlern)
- bereits bestehende Konzepte (Brandschutz, Verkehr, Ordnungsdienst, Räumung, Sicherheitskonzept, etc.)
Wegen der Komplexität, gerade bei größeren Veranstaltungen, aber auch wegen der grundsätzlichen Koordination der geplanten Veranstaltung zu anderen Ereignissen empfiehlt es sich, eine telefonische Kontaktaufnahme frühzeitig mit der örtlichen Ordnungsbehörde herbeizuführen, bei der auch weitere Details und Einzelheiten erörtert werden können.
Rechtsgrundlage(n)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
- § 26 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG)
- Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Weitere:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Landesstraßengesetz (LStrG)
- Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Dürkheim
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LImSchG)
- Landesgesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen Rheinland-Pfalz (LftG)
- Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LBKG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz