Veranstaltung Erlaubnis

    Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

    Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Prüm - 3.3 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06551 943-0

    Fax: 06551 943-133

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Prüm - 1.1.3 Presse-u. Öffentlichkeitsarbeit

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06551 943-0

    Fax: 06551 943-133

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Prüm - 1.1.8 Tourismus

    Adresse

    Postanschrift

    Hahnplatz 1

    54595 Prüm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06551 505

    Fax: 06551 7640

    E-Mail: ti@pruem.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de