Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Hinweise für Trier: Öffentliche Veranstaltungen Durchführung
- je nach Art / Umfang der Veranstaltung ist ein Vorlauf von 3 Monaten erforderlich
- z.B. bei Volksfesten, Ausstellungen, Messen, Märkten, Straßenrennen, Laufveranstaltungen, Straßenfesten, Karnevalsumzügen
- in das Genehmigungsverfahren sind diverse Behörden oder Dienststellen einzubeziehen (Polizei, Feuerwehr, Tiefbauamt und Bauaufsicht)
Beantragung
- kann formlos schriftlich oder mittels Antragsformular erfolgen
- vorab per Fax oder Mail möglich (Original per Post nachsenden)
- Antragsformular im Fachamt erhältlich, wird auf Wunsch auch gesendet
- mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- bei Großveranstaltungen mindestens 3 Monate vorher
- je nach Art / Umfang der Veranstaltung ist ein Vorlauf von 3 Monaten erforderlich
- z.B. bei Volksfesten, Ausstellungen, Messen, Märkten, Straßenrennen, Laufveranstaltungen, Straßenfesten, Karnevalsumzügen
- in das Genehmigungsverfahren sind diverse Behörden oder Dienststellen einzubeziehen (Polizei, Feuerwehr, Tiefbauamt und Bauaufsicht)
Beantragung
- kann formlos schriftlich oder mittels Antragsformular erfolgen
- vorab per Fax oder Mail möglich (Original per Post nachsenden)
- Antragsformular im Fachamt erhältlich, wird auf Wunsch auch gesendet
- mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- bei Großveranstaltungen mindestens 3 Monate vorher
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Hinweise für Trier: Öffentliche Veranstaltungen Durchführung
- bei Einschränkungen des Straßenverkehrs, die umfangreiche Umleitungen oder Sperrungen erforderlich machen ist das Straßenverkehrsamt zuständig
- bei Einschränkungen des Straßenverkehrs, die umfangreiche Umleitungen oder Sperrungen erforderlich machen ist das Straßenverkehrsamt zuständig
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: ordnungsamt@trier.de
Stichwörter
32
erforderliche Unterlagen
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Hinweise für Trier: Öffentliche Veranstaltungen Durchführung
- in der Regel wird ein detaillierter maßstäblicher Plan über die Veranstaltungsfläche oder -strecke und ein Zeit / -Programmablauf gefordert
- in der Regel wird ein detaillierter maßstäblicher Plan über die Veranstaltungsfläche oder -strecke und ein Zeit / -Programmablauf gefordert
Rechtsgrundlage(n)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Öffentliche Veranstaltungen Durchführung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz