Veranstaltung Erlaubnis

    Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

    Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

    Hinweise für Trier: Öffentliche Veranstaltungen Durchführung

    • je nach Art / Umfang der Veranstaltung ist ein Vorlauf von 3 Monaten erforderlich
      • z.B. bei Volksfesten, Ausstellungen, Messen, Märkten, Straßenrennen, Laufveranstaltungen, Straßenfesten, Karnevalsumzügen
    • in das Genehmigungsverfahren sind diverse Behörden oder Dienststellen einzubeziehen (Polizei, Feuerwehr, Tiefbauamt und Bauaufsicht)

    Beantragung

    • kann formlos schriftlich oder mittels Antragsformular erfolgen
      • vorab per Fax oder Mail möglich (Original per Post nachsenden)
    • Antragsformular im Fachamt erhältlich, wird auf Wunsch auch gesendet
    • mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
    • bei Großveranstaltungen mindestens 3 Monate vorher
    • je nach Art / Umfang der Veranstaltung ist ein Vorlauf von 3 Monaten erforderlich
      • z.B. bei Volksfesten, Ausstellungen, Messen, Märkten, Straßenrennen, Laufveranstaltungen, Straßenfesten, Karnevalsumzügen
    • in das Genehmigungsverfahren sind diverse Behörden oder Dienststellen einzubeziehen (Polizei, Feuerwehr, Tiefbauamt und Bauaufsicht)

    Beantragung

    • kann formlos schriftlich oder mittels Antragsformular erfolgen
      • vorab per Fax oder Mail möglich (Original per Post nachsenden)
    • Antragsformular im Fachamt erhältlich, wird auf Wunsch auch gesendet
    • mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
    • bei Großveranstaltungen mindestens 3 Monate vorher

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Hinweise für Trier: Öffentliche Veranstaltungen Durchführung

    • bei Einschränkungen des Straßenverkehrs, die umfangreiche Umleitungen oder Sperrungen erforderlich machen ist das Straßenverkehrsamt zuständig
    • bei Einschränkungen des Straßenverkehrs, die umfangreiche Umleitungen oder Sperrungen erforderlich machen ist das Straßenverkehrsamt zuständig

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

    Stichwörter

    32

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

    Hinweise für Trier: Öffentliche Veranstaltungen Durchführung

    • in der Regel wird ein detaillierter maßstäblicher Plan über die Veranstaltungsfläche oder -strecke und ein Zeit / -Programmablauf gefordert
    • in der Regel wird ein detaillierter maßstäblicher Plan über die Veranstaltungsfläche oder -strecke und ein Zeit / -Programmablauf gefordert

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)