Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Herr Helmut Metzler
Hausanschrift
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Telefon Festnetz: 02622 703-133
Fax: 02622 703-114
E-Mail: helmut.metzler@bendorf.de
Herr Fabian Vieweg
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-144
Fax: 02622 703-114
E-Mail: fabian.vieweg@bendorf.de
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Kontakt
Telefon Festnetz: 02622 703-0
E-Mail: info@bendorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz