Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Stabsstelle Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
ÖFFNUNGSZEITEN HAUPTSAISON (April - Oktober): Montag – Freitag: 9:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr ÖFFNUNGSZEITEN NEBENSAISON (November - März): Montag – Freitag 9:00 Uhr – 12:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirsten Mang
Postfachadresse
Postfach Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06704 929-30
E-Mail: k.mang@vg-ls.de
Fax: 06724 227
Telefon Festnetz: 06724 274
Frau Claudia Petcu
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Fax: 06704 929-45
Telefon Festnetz: 06724 274
E-Mail: c.petcu@vg-ls.de
Frau Sonja Flick
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Naheweinstr. 80
55450 Langenlonsheim
Telefon Festnetz: 06724 274
E-Mail: s.flick@vg-ls.de
Internet
Weitere Informationen
Im Tourismus kümmert sich die Stabsstelle vor allem um die touristische Servicekette. Dazu gehört die Gästeinformation vor, während und nach der Reise. Der Betrieb einer Touristinformation ist dabei nur ein kleiner Baustein. Wenn der Gast an der Theke steht, haben wir unseren Job schon zu zwei Drittel erledigt, dann hat er sich schon für uns entschieden. Unsere Aufgabe ist es der Region gemeinsam mit den Kollegen aus der Nahe und der Rheinland-Pfalz Touristik ein Gesicht zu geben um wahrgenommen zu werden im großen Wettbewerbsmarkt der touristischen Regionen. Wir erarbeiten und führen Marketing-Konzepte aus, initiieren und betreuen touristische Infrastrukturprojekte und betreuen Leistungsträger im Tourismus. Die digitale Vernetzung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Wir betreuen die offizielle Behördenhomepage, eine eigene touristische Seite, viele weitere kleinere Webauftritte und pflegen unzählige Datenbänke, Webeinträge, etc. pp. So können wir zum Beispiel unseren Gastgeber die Online-Buchbarkeit in renommierten Buchungsportalen ermöglichen.
Der kulturelle Part ist noch recht jung in der Stabsstelle - wir unterstützen kulturell Schaffende in Form von begleitendem Marketing, nutzen die Synergien für die Bewerbung der Region und übernehmen die Rolle von Eventmanagern. So veranstalten wir jährlich im September die Soonwald-Erlebnistage mitten im Wald mit Regionalmarkt & Co. Zudem finden jährlich die Heimattage statt - eine kulturelle Eventreihe von Bürgern für die Bürger - sieben Events in sieben Tagen immer rund um den 3. Oktober. Und, wie sich das für eine Touristinformation gehört, bieten wir geführte Touren für Gäste und Bürger:Innen an, die die Region zu Fuß oder per Pedes, sportlich oder entspannt, kennenlernen wollen.
In der Wirtschaftsförderung stehen wir der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Bad Kreuznach zur Seite. Eigene Beratungsangebote bieten wir nicht an, hierfür empfehlen wir immer den ersten Kontakt mit den Wirtschaftsförderern vom Kreis. Was wir anbieten können ist Öffentlichkeitsarbeit in Form von Anzeigen oder pressewirksamen Betriebsbesichtigungen. Bei Standortfragen oder dergleichen ist der direkte Draht zum Bürgermeister der beste Weg.
erforderliche Unterlagen
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz