Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Kfz-Zulassung (23)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Öffnungszeiten
Wir bitten vorab um Terminvereinbarung über die Homepage. Öffnungszeiten der Zulassungsstelle im Kreishaus (Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen) Montag - 07:30 - 12:00 Uhr* Dienstag - 07:30 - 12:00 Uhr* Mittwoch - 07:00 - 12:00 Uhr* Donnerstag - 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr* Freitag - 07:30 - 12:00 Uhr* * Terminvereinbarung notwendig Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Süd (Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen (Bürgerbüro), Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen) Montag 07:30 Uhr - 12.00 Uhr * und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr * Dienstag und Mittwoch 07:30 Uhr - 12.00 Uhr * Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr * und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr * Freitag 07:30 - 12:00 Uhr * * Terminvereinbarung notwendig Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Nord (Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim): Montag: 8:00 - 12:00 Uhr * Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr * Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr * Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr * Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr * * Terminvereinbarung notwendig
Kontakt
Kontaktperson
Frau Viola Bergmann
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-6084
Fax: 0621 5909-6140
Frau Martina Gesche
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-6140
Telefon Festnetz: 0621 5909-6086
Frau Elke Müller
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-6081
Fax: 0621 5909-6140
E-Mail: elke.mueller@rheinpfalzkreis.de
Frau Silke Bücklein
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-6140
Telefon Festnetz: 0621 5909-6085
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.09.2021
Stichwörter
Bescheinigung, Fahrzeug, Zulassung, Verkehr, Fahrzeug-Zulassungsverordnung