Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.
Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 0613 27871122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
00.00.KVMZ.05.52.01.01 KFZ Zulassungsstelle Bingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Yvonne Exel
Judith Baumann
Christiane Brager
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715231
Guelcan Demirpolat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715232
Thomas Frosch
Eleonora Grizzuti
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715258
Simone Koch
Yvonne Lambrich
Sabine Maurer
Christoph Scherzinger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715244
Jeannine Schuck
Melanie Weiden
Martina Weinel
Martina Witzmann
Margareta Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715217
Sandra Zimmer
Jennifer Pietsch
Internet
00.00.KVMZ.05.52.01.03 KFZ Zulassungsstelle Oppenheim
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Irene Buhl
Franziska Heinz
Heidi Jäger
Daniela Leone
Susanne Orth
Elke Schöpel
Natascha Simenc
Mona Stauder
Internet
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.
4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Kosten
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2023
Stichwörter
KFZ Brief, Kfz-Brief, Bescheinigung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fahrzeug, Zulassung, Verkehr