Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II weisen Sie nach, dass Sie über Ihr Fahrzeug verfügen dürfen. Sie stellt jedoch keinen Eigentumsnachweis dar. Wenn Sie beispielsweise das Fahrzeug geleast oder finanziert haben, sind Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Sie zum Beispiel ein Fahrzeug:
- verkaufen wollen
- finanzieren wollen
- ummelden müssen
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen, erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel vom Hersteller.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem gekauften Fahrzeug. Mit der Ummeldung lassen Sie sie dann auf Ihren Namen umschreiben.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland erwerben, beantragen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zusammen.
Früher hat der Fahrzeugbrief die Funktion der Zulassungsbescheinigung Teil II erfüllt. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, bleibt dieser gültig.
Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht während der Fahrt mitführen. Sie sollten die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird  mit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:  Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr  Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr  Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr  Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
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Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kraftfahrzeugzulassung, Kfz-Zulassungsbehörde, Personenbeförderungsgesetz (Ref. 33)
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Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird weiter mit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:  Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr  Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr  Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr  Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Behrens
Hausanschrift
E-Mail: Simone.Behrens@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-83303
Telefon Festnetz: 06322 961-3303
Frau Sabine Benz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-3306
E-Mail: Sabine.Benz@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-83306
Frau Dagmar Gregor
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-3304
E-Mail: dagmar.gregor@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-83304
Herr Luca Bartl
Besucheranschrift
Fax: 06322 96183301
E-Mail: luca.bartl@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9613301
Frau Andrea Naumann
Hausanschrift
E-Mail: Andrea.Naumann@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-83309
Telefon Festnetz: 06322 961-3309
Frau Claudia Resch (stellvertretende Referatsleitung)
Frau Heike Wahliss
Frau Sabrina Weber
Besucheranschrift
E-Mail: sabrina.weber@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 96183312
Telefon Festnetz: 06322 9613312
Herr Erik Höber
Frau Emily Lieberknecht
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Weitere Informationen
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Leiningerland
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Hausanschrift
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Gebäude: (bei Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach telef. Terminvereinbarung): Montag: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Kontakt
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Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Haßloch
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach telef. Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
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E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
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Fax: 06322 961-1156
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Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Kfz-Servicestelle Lambrecht
Adresse
Hausanschrift
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)
Gebäude: (bei Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht)
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der KfZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach telef. Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
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Internet
erforderliche Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
• bei ausländischen Mitbürgern ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
• bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.
Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Halter, KFZ Brief, Fahrzeugzulassung, Fahrzeugbrief, Gebrauchtwagen, Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil 2, Kauf Auto, ZB II, Zulassung, Halterin, Gebrauchtfahrzeug, Teil II