Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

    Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

    Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

    Hinweise für Cochem-Zell: Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Cochem-Zell: Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
    • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 69

    56856 Zell (Mosel)

    Öffnungszeiten

    * Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06542 701-0

    Fax: 06542 701-859

    E-Mail: vgzell@vg-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Postanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02671 115

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Postanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02671 61-140

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Fax: 06542 701932

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-111

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

    1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

    2. der Datenbestätigung oder

    3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

    4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

    Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

    Fristen

    vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Stichwörter

    Bescheinigung, KFZ Brief, Zulassung, Verkehr, Fahrzeug, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Kfz-Brief

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de