Wechselkennzeichen beantragen
Wird Ihr hinteres amtliches Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt? Dann muss ein Zusatzkennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
Beschreibung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Zusatzkennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Außenstelle der KV Germersheim
Gartenstraße 8
76870 Kandel
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53329
Kontaktperson
Frau K. Häfner (KfZ-Zulassung)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: k.haefner@Kreis-Germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-324
Frau L. Böpple (KfZ-Zulassung)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: L.Boepple@kreis-germersheim.de
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichens.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen, Autokennzeichen