Wechselkennzeichen beantragen
Wird Ihr hinteres amtliches Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt? Dann muss ein Zusatzkennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
Beschreibung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Zusatzkennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis - 31.2 - Zulassung Simmern
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis - 31.2 - Zulassung Boppard
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichens.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen, Autokennzeichen