Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hayriye Isik
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
Fax: 06348 986-141
Telefon Festnetz: 06348 986-162
E-Mail: h.isik@offenbach-queich.de
Internet
Weitere Informationen
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.10.2017
Stichwörter
Ausweis, Behindertenausweis, Schwerbehindertenparkplatz, Parkkarte, parken, Antrag auf Parkerleichterung