Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    Beschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 23

    67480 Edenkoben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06323 959-299

    Telefon Festnetz: 06323 959-0

    E-Mail: info@vg-edenkoben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung (DIN A4)
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung // Parkerleichterung Schwerbehinderte

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
    • ein aktuelles Lichtbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

    Blauer EU-Parkausweis:
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
    Gelber und orangener Parkausweis:
    Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

    Kosten

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.10.2017

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Behindertenausweis, Schwerbehindertenparkplatz, Parkkarte, parken, Antrag auf Parkerleichterung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de