Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag :   08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag:                      08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag:     08:30 - 12:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Hemm
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Fax: 06381 6080-199
Telefon Festnetz: 06381 6080-430
E-Mail: Daniel.Hemm@vgka.de
Herr Rüdiger Klein
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Telefon Festnetz: 06381 6080-429
E-Mail: Ruediger.Klein@vgka.de
Fax: 06381 6080-199
Herr Karl-Ludwig Klein
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017
Stichwörter
parken, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, Antrag auf Parkerleichterung, Ausweis, Parkkarte