Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.2 Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Lieferanschrift
Lieferanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
E-Mail: info@vg-l.de
E-Mail: vg-leiningerland@poststelle.rlp.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
Kontaktperson
Herr Tobias Spangenmacher
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: tobias.spangenmacher@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4051
Fax: 06359 8001-8001
Herr Torsten Bachmann
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: torsten.bachmann@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4101
Fax: 06359 8001-8001
Frau Claudia Bahrdt
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: claudia.bahrdt@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
Frau Mandy Schroeder
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4102
E-Mail: mandy.schroeder@vg-l.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017
Stichwörter
parken, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, Antrag auf Parkerleichterung, Ausweis, Parkkarte