Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    Beschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Freinsheim - Fachbereich 2 – Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12

    67251 Freinsheim

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vg-freinsheim.de

    Telefon Festnetz: 06353 9357-0

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2019 (von: Webservice, VG_Freinsheim)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Freinsheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
    • ein aktuelles Lichtbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

    Blauer EU-Parkausweis:
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
    Gelber und orangener Parkausweis:
    Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

    Kosten

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Parkkarte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, parken, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)