Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wonnegau gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Bechtheim, Bermersheim, Dittelsheim-Heßloch, Frettenheim, Gundersheim, Gundheim, Hangen-Weisheim, Hochborn, Monzernheim, Osthofen und Westhofen.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 14 63
67567 Osthofen
Kontakt
Fachbereich 5 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Mayer (Gewerbe-/Gaststättenrecht, Einwohner- und Meldewesen, Pässe und Ausweise )
Herr Albert Best (Ordnungsamt)
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017
Stichwörter
Parkkarte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, parken, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung