Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Mo: 8:00 - 12:00 Di:   8:00 - 12:00 Mi:  8:00 - 12:00 Do:  8:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Fr:  8:00 - 12:00 Während der Öffnungszeiten kann es zu Verzögerungen der telefonischen Bearbeitung kommen.   Annahmeschluss der Kfz-Zulassungsstelle ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@pirmasens.de
E-Mail: strassenverkehr@pirmasens.de
E-Mail: zulassungsstelle@pirmasens.de
Telefon Festnetz: 06331 84-2321
Fax: 06331 84-2323
Kontaktperson
Wencke Ebelshäuser (Verkehrssicherung, Ausnahmegenehmigungen (Mo.-Fr. vormittags))
Nadine Schmid (Verkehrssicherung, Ausnahmegenehmigung, Sondernutzung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06331 84-2512
Internet
Stadt Pirmasens - Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2764
66933 Pirmasens
Kontakt
E-Mail: BSC@pirmasens.de
E-Mail: standesamt@pirmasens.de
Telefon Festnetz: 06331 84-2911
Fax: 06331 84-2913
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017
Stichwörter
Parkkarte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, parken, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung