Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Daun - FB 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Abteilungsleiter: Natalie Ivanov
Vertreter: Heidi Bender
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Helga Frantzen
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Fax: 06592 939-200
E-Mail: Helga.Frantzen@vgv.daun.de
Telefon Festnetz: 06592 939-114
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 2.1 - Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Straßenverkehr
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017
Stichwörter
Parkkarte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, parken, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung