Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westerburg - 2 - Abteilung Soziales, Ordnung, Bildung und Kultur
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Telefon Festnetz: 02663 291-0
Fax: 02663 291-333
E-Mail: KFZ-Zulassungsstelle@VG-Westerburg.de
E-Mail: Standesamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Oeffentliche-Einrichtungen@VG-Westerburg.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kultur@VG-Westerburg.de
E-Mail: Jugendpflege@VG-Westerburg.de
E-Mail: Brandschutz@VG-Westerburg.de
E-Mail: Schulverwaltung@VG-Westerburg.de
E-Mail: Ordnungsamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Kindertagesstaetten@VG-Westerburg.de
E-Mail: Versicherungsamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Sozialamt@VG-Westerburg.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung // Parkerleichterung Schwerbehinderte
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeordnung
- Einwohner- und Meldewesen, Fundbüro
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeit
- Straßenverkehr, Überwachung
- Kraftfahrzeugzulassung
- Kindergärten, Kindertagesstätten
- Schulen, Kultur
- Sport, Einrichtungen der Dorfgemeinschaft
- Jugendpflege u. Jugendfreizeit
- Soziale Aufgaben u. Rentenberatung
- Zweckverband Stöffelpark
- Fremdenverkehr u. Tourismusförderung
- Brandschutz, Techn. Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz
- Asylangelegenheiten
Verbandsgemeinde Westerburg - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Di 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Mi 08.00 - 12:00 Uhr Do 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung // Parkerleichterung Schwerbehinderte
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.10.2017
Stichwörter
Behindertenausweis, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz, parken, Parkkarte