Körperschaftsteuer Festsetzung
    99102014002000

    Körperschaftsteuererklärung abgeben

    Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen juristischer Personen, anderer Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz im Inland erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsgebilden gehören insbesondere Kapitalgesellschaften (z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften), Genossenschaften, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie eingetragene und nichteingetragene Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

    Körperschaftsteuererklärungen sind beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens die Körperschaftsteuer fest. Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 einheitlich 15 Prozent.

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100039_231996186

    Beschreibung

    Ist ein bundeseinheitliches Verfahren zur elektronischen Übermittlung von beispielswiese Steuererklärungen an das Finanzamt. Mit „Mein ELSTER“ steht hierfür ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020

    Technisch geändert am 14.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Für die Besteuerung von Körperschaften ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Körperschaft befindet.

    Ist der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellbar oder liegt er im Ausland, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Körperschaft ihren Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Neuwied

    Aktuelles

    Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.

    Beschreibung

    Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

    Der Amtsbezirk des Finanzamtes Neuwied umfasst das Gebiet des Landkreises Neuwied.

    Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Neuwied zudem die Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben für die Amtsbezirke der Finanzämter Altenkirchen-Hachenburg und Montabaur Diez wahr.

    Aufgaben, die für das Finanzamt Neuwied von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

    • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
    • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Koblenz),
    • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
    • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Koblenz),
    • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Mayen),
    • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

    Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

    Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Augustastraße 70

    56564 Neuwied

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 16.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Die Körperschaftsteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. 

    Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Körperschaftsteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 02.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020