Heilbehandlung für Kriegsopfer
Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.
Beschreibung
Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Heilbehandlung umfasst
- ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
- Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
- Versorgung mit Zahnersatz,
- Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
- Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
- häusliche Krankenpflege,
- Versorgung mit Hilfsmitteln,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie Heilbehandlung für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind. Zweck der Heilbehandlung ist es:
- Gesundheitsstörungen oder durch sie bewirkte Beeinträchtigung der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit zu beseitigen oder zu bessern,
- Leiden zu mindern,
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten,
- körperliche Beschwerden zu beheben
- die Folgen der Schädigung zu erleichtern
- oder eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Als Schwerbeschädigter erhalten Sie Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind. Dieser umfassende Anspruch gilt jedoch nicht, wenn Sie entsprechende Ansprüche gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten u. a. auch, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.
Des Weiteren können Sie Leistungen der Krankenbehandlung erhalten. Ihr Anspruch auf Krankenbehandlung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen entsprechenden Anspruch gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) haben. Einschränkungen gelten u.a. auch für bestimmte Einkommensgrenzen.
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich als Sachleistung erbracht.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler
Zuständig sind als örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge:
1. der Landkreis Mainz-Bingen
für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz und
2. der Landkreis Mayen-Koblenz
für die kreisfreien Städte Koblenz und Trier sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.
Als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstort Koblenz (Bereich des örtlichen Trägers Mayen-Koblenz) und am Dienstort Mainz (Bereich des örtlichen Trägers Mainz-Bingen) zuständig.
Für Leistungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienstbeschädigte) ist die zuvor beschriebene Zuständigkeit der Landesbehörden nur noch bis 31. Dezember 2015 gegeben. Ab dem 01. Januar 2016 ist für diesen Personenkreis im Bereich der Kriegsopferfürsorge das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Zuständig sind als örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge:
1. der Landkreis Mainz-Bingen
für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz und
2. der Landkreis Mayen-Koblenz
für die kreisfreien Städte Koblenz und Trier sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.
Als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstort Koblenz (Bereich des örtlichen Trägers Mayen-Koblenz) und am Dienstort Mainz (Bereich des örtlichen Trägers Mainz-Bingen) zuständig.
Für Leistungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienstbeschädigte) ist die zuvor beschriebene Zuständigkeit der Landesbehörden nur noch bis 31. Dezember 2015 gegeben. Ab dem 01. Januar 2016 ist für diesen Personenkreis im Bereich der Kriegsopferfürsorge das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz
- Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag (formlos möglich)
- Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Je nach Fallgestaltung Werden andere oder weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.
Formulare
- formloser Antrag ist möglich
- Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.
Voraussetzungen
- Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
- Anerkennung als Berechtigter (Anerkennungsbescheid).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:
- Zahnersatz
- Hilfsmittel
- Bewegungstherapie
- Sprachtherapie
- Beschäftigungstherapie
- Belastungserprobung
- Arbeitstherapie
- Badekuren,
- Ersatzleistungen,
- Versehrtenleibesübungen,
- Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
- Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
- Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.
Fristen
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Bearbeitungsdauer
Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.
Kosten
Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Weiterführende Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Fachlich freigegeben durch 29.10.2020 am 29.10.2020
Stichwörter
Ersatzleistungen, Bewegungstherapie, Krankenpflege, Versehrtenleibesübungen, Ärztliche Behandlung, Zahnersatz, Zahnärztliche Behandlung, Arbeitstherapie, Krankenhausbehandlung, Pauschale für Kleider- und Wäscheverschleiß, Badekuren, Arzneimittel, Hilfsmittel, Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie, Belastungserprobung, Krankenbehandlung für Kriegsopfer