Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.
Beschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.01.13.02.01 Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Stefanie Eckle
Sandra Hänsel-Wolf (Fachbereichsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713010
Internet
00.00.KVMZ.01.13.05.03 Betreutes Wohnen/Erziehungsbeistandschaften
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontaktperson
Sandra Hänsel-Wolf (Fachbereichsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713010
Stefanie Eckle
Savannah Pusch (-)
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Kosten
Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.09.2020
Stichwörter
Kinderheim, betreutes Wohnen, Erziehungshilfe, Jugendamt, Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), Jugendhilfemaßnahme, Heimerziehung, Heimplatz