Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.
Beschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 4 - Jugend und Soziales
Adresse
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Gebäude: Kreisverwaltung Gebäude C
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janina Benzel-Lehmann
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-350
Fax: 06381 424-50350
E-Mail: Janina.Benzel-Lehmann@kv-kus.de
Frau Birgit Elicker
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Fax: 06381 424-50345
Telefon Festnetz: 06381 424-345
E-Mail: birgit.elicker@kv-kus.de
Frau Angela Philipp
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-259
Fax: 06381 424-50259
E-Mail: Angela.Philipp@kv-kus.de
Herr Uwe Wagner
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-427
Fax: 06381 424-50427
E-Mail: uwe.wagner@kv-kus.de
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 43 - Verwaltung und Soziale Dienste, Jugendamt
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Cramer
Hausanschrift
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Fax: 06381 424-50260
Telefon Festnetz: 06381 424-260
E-Mail: Sonja.Cramer@kv-kus.de
Frau Melina Fuchs
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Fax: 06381 424-440
Telefon Festnetz: 06381 424-360
E-Mail: melina.fuchs@kv-kus.de
Frau Milda Lisauskaite
Hausanschrift
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Telefon Festnetz: 06381 424-474
Fax: 06381 424-50474
E-Mail: milda.lisauskaite@kv-kus.de
Frau Antje Marx
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-284
Fax: 06381 424-50284
E-Mail: Antje.Marx@kv-kus.de
Frau Nathalie Schuh
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Fax: 06381 424-50265
Telefon Festnetz: 06381 424-265
E-Mail: Nathalie.Schuh@kv-kus.de
Frau Diana Tischer
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Hausanschrift
Fax: 06381 424-50286
Telefon Festnetz: 06381 424-286
E-Mail: Diana.Tischer@kv-kus.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Kosten
Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.09.2020
Stichwörter
Erziehungshilfe, Jugendamt, Kinderheim, Jugendhilfe, Heimplatz, Heimerziehung, Jugendhilfemaßnahme, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), betreutes Wohnen, Hilfe zur Erziehung