Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.
Beschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Jens (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: c.jens@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-2680
Fax: 07274 53-15263
Herr P. Roth (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 53-1526
Telefon Festnetz: 07274 53-126
E-Mail: p.roth@kreis-germersheim.de
Herr M. Fischer (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Herr D. Schlewing (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-164
E-Mail: d.schlewing@kreis-germersheim.de
Frau S. Wagner (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau M. Kuntz (Netzwerkkoordination und Sachgebietskoordination ASD)
Frau M. Wiesbach (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-3627
E-Mail: m.wiesbach@kreis-germersheim.de
Frau Ch. Meier (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau R. Kreß (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau J. Hartmann (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: j.hartmann@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4643
Fax: 07274 53-15235
Frau J. Konrad (Stellvertretende Personalratsvorsitzende)
Frau S. Hoffmann (Sachgebietskoordination -Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau T. Zimmermann
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: t.zimmermann@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-483
Frau A. Jehle (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 53-15251
E-Mail: a.jehle@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-259
Frau L. Forchheim (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-170
E-Mail: L.Forchheim@kreis-germersheim.de
Herr H. Menn (Gewalt gegen Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 07274 53-15216
E-Mail: h.menn@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-216
Frau F. Simm (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau F. Anton (Kindertagesbetreuung - Fachberatung Tagespflege)
Herr H. Janzen (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau D. Kunz (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Kosten
Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Heimplatz, Jugendhilfe, betreutes Wohnen, Erziehungshilfe, Kinderheim, Jugendamt, Heimerziehung, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), Jugendhilfemaßnahme