Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.
Beschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - ASD/Sonderdienste
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Mo: 8.30 - 12.00, 14.00 - 16.00 Di:   8.30 - 12.00, 14.00 - 16.00 Mi:  8.30 - 12.00, 14.00 - 16.00 Do:  8.30 - 12.00, 14.00 - 18.00 Fr:  8.30 - 12.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 877-0
Fax: 06331 877-111
Kontaktperson
Tessa Werle (Sachgebietsleitung, Frühe Hilfen)
Alisa Bimber (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit, Eingliederungshilfe U18)
Daniel Franz (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Stefanie Haag (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit, Eingliederungshilfe U18)
Sebastian Heiser (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Keisha Fidyka (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Daniela Kissinger (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Carolin Köppner (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Lea Marhöfer (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Denise Moschel (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Silke Pfundstein (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Julia Schlachter (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Julia-Maria Schwarz (Erziehungshilfe, Bezirkssozialarbeit)
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Kosten
Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Heimplatz, Jugendhilfe, betreutes Wohnen, Erziehungshilfe, Kinderheim, Jugendamt, Heimerziehung, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), Jugendhilfemaßnahme