Heimerziehung Gewährung

    Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

    Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.

    Beschreibung

    Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

    Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

    • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
    • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
    • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Jugendamt - Soziale Hilfen - Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Metternichstr. 33a

    54292 Trier

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17620

    E-Mail: erziehungshilfe@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 7

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 03.04.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

    Kosten

    Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Heimplatz, Jugendhilfe, betreutes Wohnen, Erziehungshilfe, Kinderheim, Jugendamt, Heimerziehung, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), Jugendhilfemaßnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)