Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.
Beschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Heimerziehung
Können Kinder oder Jugendliche nicht in ihrer Familie bleiben, sei es nur vorübergehend, so besteht die Möglichkeit einer Heimunterbringung oder sonstig betreuten Wohnform. Als Ziele formuliert das Gesetz entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder/Jugendlichen und der Problemlage
- Primär die Rückkehr in die Familie zu unterstützen,
- die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten,
- eine auf längere Zeit an gelegte Lebensform zu bieten,
- auf ein selbständiges Leben vorzubereiten.
Im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanes wird mit den Eltern und dem Kind eine passende Einrichtung gesucht, zudem werden die Zukunftsperspektiven ermittelt. In der Regel werden Eltern oder junge Erwachsene entsprechend ihres Einkommens zu den Kosten herangezogen.
Heimerziehung
Können Kinder oder Jugendliche nicht in ihrer Familie bleiben, sei es nur vorübergehend, so besteht die Möglichkeit einer Heimunterbringung oder sonstig betreuten Wohnform. Als Ziele formuliert das Gesetz entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder/Jugendlichen und der Problemlage
- Primär die Rückkehr in die Familie zu unterstützen,
- die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten,
- eine auf längere Zeit an gelegte Lebensform zu bieten,
- auf ein selbständiges Leben vorzubereiten.
Im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanes wird mit den Eltern und dem Kind eine passende Einrichtung gesucht, zudem werden die Zukunftsperspektiven ermittelt. In der Regel werden Eltern oder junge Erwachsene entsprechend ihres Einkommens zu den Kosten herangezogen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Dienste (Fachbereich 12-03)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Zeimetz
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: zeimetz.susanne@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2640
Frau Lea Mossal
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-2680
E-Mail: mossal.lea@bitburg-pruem.de
Frau Jessica Puhl
Besucheranschrift
E-Mail: puhl.jessica@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2660
Fax: 06561 15-1013
Frau Tamara Neises
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-2512
E-Mail: neises.tamara@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Frau Katharina Adams
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-2610
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: adams.katharina@bitburg-pruem.de
Frau Daniela Gladovic
Frau Alina Guntermann
Herr Jan Zeimers
Besucheranschrift
E-Mail: zeimers.jan@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-2510
Herr Alexander Stoffel
Herr Stefan Urmes
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-2620
E-Mail: urmes.stefan@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Herrn Christoph Weinand
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-2641
E-Mail: weinand.christoph@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Kosten
Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Heimplatz, Jugendhilfe, betreutes Wohnen, Erziehungshilfe, Kinderheim, Jugendamt, Heimerziehung, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), Jugendhilfemaßnahme