Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.
Beschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Soziale Dienste
Beschreibung
ASD, Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe, Netzwerkbüro Frühe Hilfen und Kinderschutz, Schulsozialarbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Do. 13.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung - dienstags geschlossen -
Kontakt
Weitere Informationen
Ganzheitliche zielgruppen- und problemübergreifende Hilfestellung bei der sozialen Grundversorgung für Familien und Kinder
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 5 - Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 671 803-1548
E-Mail: asd@kreis-badkreuznach.de
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Kosten
Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Jugendhilfemaßnahme, Jugendamt, Kinderheim, Heimerziehung, Heimplatz, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), Erziehungshilfe, Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, betreutes Wohnen