Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.
Beschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Soziale Dienste (52.1)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
Kontaktperson
Frau Milka Frings
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2517
E-Mail: milka.frings@kreis-ak.de
Herr Philip Kaulhausen
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2594
E-Mail: philip.kaulhausen@kreis-ak.de
Frau Angelika Reifenrath
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2539
E-Mail: angelika.reifenrath@kreis-ak.de
Frau Christina Weber
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2598
E-Mail: christina.weber@kreis-ak.de
Frau Britta Strömann
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2508
E-Mail: britta.stroemann@kreis-ak.de
Frau Lara Mauermann-Mohit
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2523
E-Mail: lara.mauermann@kreis-ak.de
Frau Özlem Hanel
Telefon Festnetz: +49 2681 81-3501
E-Mail: oezlem.hanel@kreis-ak.de
Frau Jana Lichtenthäler
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2531
E-Mail: jana.lichtenthaehler@kreis-ak.de
Frau Laura-Marie Wagener
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2567
E-Mail: laura.wagener@kreis-ak.de
Frau Maria Rosa Tumio
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2599
E-Mail: maria.tumio@kreis-ak.de
Herr Florian Siegel
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2525
E-Mail: florian.siegel@kreis-ak.de
Frau Marion Schmidt
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2595
E-Mail: marion.schmidt@kreis-ak.de
Frau Kateryna Eisenhuth
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2518
E-Mail: kateryna.eisenhuth@kreis-ak.de
Frau Nadja Kehrle
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2526
E-Mail: nadja.kehrle@kreis-ak.de
Frau Meike Baldus
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2528
E-Mail: meike.baldus@kreis-ak.de
Frau Jennifer De Lucia
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2546
E-Mail: jennifer.delucia@kreis-ak.de
Herr Dino Giuffrida
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2579
E-Mail: dino.giuffrida@kreis-ak.de
Frau Melanie Sühnhold
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2534
E-Mail: melanie.suehnhold@kreis-ak.de
Frau Jennifer Weyermann
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2533
E-Mail: jennifer.weyermann@kreis-ak.de
Frau Dominique Lüttjohann
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2537
Frau Yuko Nishino
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2594
E-Mail: yuko.nishino@kreis-ak.de
Herr Nils Prill
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2547
E-Mail: nils.prill@reis-ak.de
Internet
Stichwörter
ASD
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Soziale Dienste und Prävention (52.2)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
Internet
Stichwörter
ASD
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Kosten
Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.09.2020
Stichwörter
Kinderheim, betreutes Wohnen, Erziehungshilfe, Jugendamt, Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), Jugendhilfemaßnahme, Heimerziehung, Heimplatz