Frühförderung von Kindern mit Behinderung
Ihr Kind hat eine Entwicklungsauffälligkeit und/oder eine (drohende) Behinderung? Dann empfiehlt sich die Abklärung eines Anspruchs auf Leistungen der Frühförderung, um Ihr Kind frühzeitig auf den Weg zu einem selbstbestimmten und weitgehend unabhängigen Leben zu unterstützen.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz bieten acht "Sozialpädiatrische Zentren" mit angegliederten Frühförderstellen Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an.
Diese befinden sich in Bad Kreuznach,
- Göllheim,
- Mainz,
- Landau,
- Landstuhl,
- Ludwigshafen,
- Neuwied und
- Trier.
Durch ein flächendeckendes Angebot an Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der Kinder gewährleistet.
Der Schwerpunkt der Arbeit in den Frühförderzentren liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.
In den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung können Kinder- und Jugendliche mit Auffälligkeiten in allen Entwicklungsbereichen, chronischen Erkrankungen, Behinderungen und drohenden Behinderungen zur Abklärung einer problematischen Entwicklung vorgestellt werden.
Leistungen der Früherkennung und Frühförderung können insbesondere bei :
- Säuglingen und Kleinkindern mit Risikofaktoren in der Vorgeschichte
- Kindern mit allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten
- Kindern mit Bewegungsstörungen aller Art
- Kindern mit Störungen der Sprachentwicklung
- Kinder mit cerebralen Anfällen und Epilepsien
- Kindern mit angeborenen Fehlbildungen
- Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
- Schulkindern mit Teilleistungsstörungen und mit zusätzlichen emotionalen Störungen
mehrfachbehinderten Kindern in Betracht kommen.
Die Frühförderung von Kindern mit Sinnesbehinderung wird in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landesschule für Gehörlose Neuwied, der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule Trier sowie dem Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal erbracht. Daneben bieten einzelne örtliche Lebenshilfen Hausfrühförderung an
Zuständigkeit
Wenn Sie Fragen zu der Arbeit in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Einrichtung. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an den örtlichen Träger der Sozial- bzw. Jugendhilfe.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr * Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden. * Sozialpsychiatrischer Dienst Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie, ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung (externer Link) an.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Kontaktperson
Frau Dr. Petra König
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 9617100
Fax: 06322 96187100
Frau Dr. Anna Kohring
Postanschrift
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
Fax: 06322 961-7320
Telefon Festnetz: 06322 961-7160
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Hilfe in besonderen Lebenslagen (Ref. 91)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christiane Arens
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Fax: 06322 96189131
Telefon Festnetz: 06322 9619131
Frau Yvonne Jacqui
Internet
Voraussetzungen
Die Inanspruchnahme der Leistungen in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung erfolgt nach Überweisung eines niedergelassenen Vertragsarztes.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hilfe und Beratung in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung sind für alle in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Eltern betroffener Kinder im Lande kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen liefert die Broschüre "Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder".
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.05.2020
Stichwörter
Selbstbestimmung, Entwicklungsstörung, Entwicklung, Jugendliche, Frühförderung, Eltern, Behinderung, Elternschaft, Früherkennung, Prävention, Sozialpädiatrie, Kinder, Inklusion