Frühförderung

    Frühförderung von Kindern mit Behinderung

    Ihr Kind hat eine Entwicklungsauffälligkeit und/oder eine (drohende) Behinderung? Dann empfiehlt sich die Abklärung eines Anspruchs auf Leistungen der Frühförderung, um Ihr Kind frühzeitig auf den Weg zu einem selbstbestimmten und weitgehend unabhängigen Leben zu unterstützen.

    Beschreibung

    In Rheinland-Pfalz bieten acht "Sozialpädiatrische Zentren" mit angegliederten Frühförderstellen Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an.

    Diese befinden sich in Bad Kreuznach,

    • Göllheim,
    • Mainz,
    • Landau,
    • Landstuhl,
    • Ludwigshafen,
    • Neuwied und
    • Trier.

    Durch ein flächendeckendes Angebot an Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der Kinder gewährleistet.

    Der Schwerpunkt der Arbeit in den Frühförderzentren liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.

    In den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung können Kinder- und Jugendliche mit Auffälligkeiten in allen Entwicklungsbereichen, chronischen Erkrankungen, Behinderungen und drohenden Behinderungen zur Abklärung einer problematischen Entwicklung vorgestellt werden.

    Leistungen der Früherkennung und Frühförderung können insbesondere bei :

    • Säuglingen und Kleinkindern mit Risikofaktoren in der Vorgeschichte
    • Kindern mit allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten
    • Kindern mit Bewegungsstörungen aller Art
    • Kindern mit Störungen der Sprachentwicklung
    • Kinder mit cerebralen Anfällen und Epilepsien
    • Kindern mit angeborenen Fehlbildungen
    • Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
    • Schulkindern mit Teilleistungsstörungen und mit zusätzlichen emotionalen Störungen

    mehrfachbehinderten Kindern in Betracht kommen.

    Die Frühförderung von Kindern mit Sinnesbehinderung wird in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landesschule für Gehörlose Neuwied, der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule Trier sowie dem Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal erbracht. Daneben bieten einzelne örtliche Lebenshilfen Hausfrühförderung an

    Hinweise für Worms: Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche mit Behinderung

    In dieser Fachabteilung erfolgt die Planung und Entscheidung über die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung bis diese das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Grundlage der Hilfegewährung für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist § 35 a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Gesetz. Die Grundlage für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung ist § 99 SGB IX - Bildungs- und Teilhabe Gesetz.

    Die Planung und Entscheidung erfolgt über die gemeinsame Erstellung eines Hilfe- und /Gesamtplan, indem die Bedarfe, Ressourcen und Ziele für Ihr Kind festgehalten werden. Dafür nutzen wir idR das Bedarfserhebungsinstrument (IBE) des Landes Rheinland-Pfalz.

    Zu den möglichen Hilfen gehören Integrationshilfen in Kindertagesstätten und in Schulen, Hilfen in teilstationären und stationären Einrichtungen, Hilfen in ambulanter Form u.a. heilpädagogische Leistungen, wie auch Belegung einer integrativen Kindertagesstätte, Autismustherapie oder Hausfrühförderung, etc.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Fragen zu der Arbeit in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Einrichtung. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an den örtlichen Träger der Sozial- bzw. Jugendhilfe.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.02 Prävention und Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.02 - Prävention und Soziale Dienste

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Inanspruchnahme der Leistungen in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung erfolgt nach Überweisung eines niedergelassenen Vertragsarztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hilfe und Beratung in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung sind für alle in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Eltern betroffener Kinder im Lande kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen liefert die Broschüre "Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder".

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Frühförderung, Entwicklungsstörung, Eltern, Sozialpädiatrie, Elternschaft, Prävention, Behinderung, Jugendliche, Früherkennung, Inklusion, Kinder, Entwicklung, Selbstbestimmung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de