Frühförderung

    Frühförderung von Kindern mit Behinderung

    Ihr Kind hat eine Entwicklungsauffälligkeit und/oder eine (drohende) Behinderung? Dann empfiehlt sich die Abklärung eines Anspruchs auf Leistungen der Frühförderung, um Ihr Kind frühzeitig auf den Weg zu einem selbstbestimmten und weitgehend unabhängigen Leben zu unterstützen.

    Beschreibung

    In Rheinland-Pfalz bieten acht "Sozialpädiatrische Zentren" mit angegliederten Frühförderstellen Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an.

    Diese befinden sich in Bad Kreuznach,

    • Göllheim,
    • Mainz,
    • Landau,
    • Landstuhl,
    • Ludwigshafen,
    • Neuwied und
    • Trier.

    Durch ein flächendeckendes Angebot an Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der Kinder gewährleistet.

    Der Schwerpunkt der Arbeit in den Frühförderzentren liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.

    In den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung können Kinder- und Jugendliche mit Auffälligkeiten in allen Entwicklungsbereichen, chronischen Erkrankungen, Behinderungen und drohenden Behinderungen zur Abklärung einer problematischen Entwicklung vorgestellt werden.

    Leistungen der Früherkennung und Frühförderung können insbesondere bei :

    • Säuglingen und Kleinkindern mit Risikofaktoren in der Vorgeschichte
    • Kindern mit allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten
    • Kindern mit Bewegungsstörungen aller Art
    • Kindern mit Störungen der Sprachentwicklung
    • Kinder mit cerebralen Anfällen und Epilepsien
    • Kindern mit angeborenen Fehlbildungen
    • Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
    • Schulkindern mit Teilleistungsstörungen und mit zusätzlichen emotionalen Störungen

    mehrfachbehinderten Kindern in Betracht kommen.

    Die Frühförderung von Kindern mit Sinnesbehinderung wird in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landesschule für Gehörlose Neuwied, der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule Trier sowie dem Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal erbracht. Daneben bieten einzelne örtliche Lebenshilfen Hausfrühförderung an

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Fragen zu der Arbeit in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Einrichtung. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an den örtlichen Träger der Sozial- bzw. Jugendhilfe.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Offene Jugendhilfe - ASD

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: jugendamt@trier.de

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Inanspruchnahme der Leistungen in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung erfolgt nach Überweisung eines niedergelassenen Vertragsarztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hilfe und Beratung in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung sind für alle in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Eltern betroffener Kinder im Lande kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen liefert die Broschüre "Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder".

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kinder, Entwicklung, Selbstbestimmung, Elternschaft, Sozialpädiatrie, Inklusion, Behinderung, Frühförderung, Früherkennung, Jugendliche, Eltern, Prävention, Entwicklungsstörung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de