Seniorenvertretung
Viele Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz haben kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet, die sich um die gesellschaftlichen und politischen Belange der älteren Mitmenschen kümmern.
Beschreibung
Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen/ Seniorenbeiräte eingerichtet. Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.
Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:
- Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die regionalen Unterstützungsmöglichkeiten und Dienstleistungen im persönlichen Lebensbereich.
- Sie entwickelt oder begleitet Angebote, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen. Sie unterstützt mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
- Seniorenvertretungen nehmen sich der Themen der älteren Generationen an und informieren in der Öffentlichkeit über Möglichkeiten und Entwicklungen der Seniorenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitgestaltung anzuregen.
- Die Seniorenvertretung soll Mitglied in allen kommunalen Gremien sein, die sich den Anliegen älterer Menschen widmen. Sie sucht die Zusammenarbeit mit den Organisationen, die für die Gestaltung des Lebensumfeldes der älteren Bevölkerung wichtig sind.
- Sie arbeitet mit Rat und Verwaltung partnerschaftlich zusammen und hat Antragsrecht und Rederecht zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde in den Belangen der älteren Generation.
Die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V. ist der Zusammenschluss der kommunalen Seniorenvertretungen/Seniorenbeiräte in Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Seniorenvertretung/den Seniorenbeirat in Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Mayen
Aktuelles
Die Stadt Mayen gehört als große kreisangehörige Stadt zum Landkreis Landkreis Mayen-Koblenz.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten für Bereiche mit Publikumsverkehr  Montag bis Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr  Donnerstag durchgehend 8.30 - 16.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr  oder nach Vereinbarung Meldeamt zusätzlich am 1. Samstag im Monat von 10 bis 12 Uhr geöffnet  Öffnungszeiten für alle anderen Bereiche Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr  Freitag 9.00 - 12.00 Uhr  oder nach 
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 09.10.2019
Stichwörter
Landesseniorenvertretung, Seniorenbeirat, Ehrenamt, Engagement, Ruhestand, Förderung, Beratung, Politik, Rente, Senioren, Freiwillig