Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen
Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.
Beschreibung
Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.
Wenn Sie durch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen neben den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Grund für den Bedarf können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbständig kompensiert und bewältigt werden können.
Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welcher von Ihrer Pflegeversicherung beauftragt wird. Nähere Auskünfte zu dem Feststellungsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt Ihre Pflegebedürftigkeit. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können. Der Pflegegrad wird mit einem Punktesystem bestimmt. Ihre zuständige Pflegekasse ist dann für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der ungedeckten Restkosten nicht möglich, kommen unter Berücksichtigung der Feststellungen des MDK Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) - wie die Hilfe zur Pflege - in Frage.
Sollten Sie nicht pflegeversichert sein und somit kein Gutachten des MDK und keine Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse erhalten, kann der Sozialhilfeträger das jeweils zuständige Gesundheitsamt (sog. Amtsarzt) mit einer Begutachtung beauftragen.
Sie erhalten Hilfe zur Pflege nur dann, wenn Ihr Einkommen und Vermögen (oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners) nicht ausreichen. Unterhaltspflichtige Angehörige werden herangezogen, sofern deren jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000,00 EUR beträgt, siehe auch Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen:
Ab Pflegegrad 1:
- Pflegehilfsmittel
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes;
- Digitale Pflegeanwendungen
- Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
- einen Entlastungsbetrag.
Ab Pflegegrad 2 - 5:
- Häusliche Pflege (in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, anderen Leistungen, digitalen Pflegeanwendungen, ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen)
- Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- einen Entlastungsbetrag
- Stationäre Pflege
Die Hilfe zur Pflege wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen gewährt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Auskünfte zur Beantragung erteilt das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Auskünfte zur Beantragung erteilt das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales
Beschreibung
Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:
Mittwoch:
- Unterhaltsvorschuss / Elterngeld
Montag und Mittwoch:
- Grundsicherung / Asyl
- Wohngeld / Wohnraumsicherung
- Hilfe zur Pflege stationär
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Fehrmann (ambulant)
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-474
Fax: 06233 89-509
E-Mail: Sandra.Fehrmann@frankenthal.de
Internet
Formulare
Anlage zum Antrag auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
Anlage zur Ambulanten Hilfe zur Pflege
Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und daher der Hilfe durch andere bedarf, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege" (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige d...
Schweigepflichtentbindungserklärung
Antrag Pflegekasse Entlastungsbetrag
Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)
Weitere Informationen
Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Internet
Formulare
Wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und daher der Hilfe durch andere bedarf, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege" (§§ 61ff. SGB XII). Diese wird aber nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige d...
Antrag Pflegekasse Entlastungsbetrag
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)
Schweigepflichtentbindungserklärung
Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner
Anlage zur Ambulanten Hilfe zur Pflege
Anlage zum Antrag auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
Weitere Informationen
Betreuungsbehörde, Bestattungskosten, Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen), Hilfe für Asylbewerber, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Pflege, Seniorenbüro, Wohngeld, Wohnraumsicherung
erforderliche Unterlagen
- Frühere Leistungsbezüge
Bei Pflegeversicherten:
- Nachweis Mitgliedsbescheinigung Kranken und Pflegeversicherung
- Medizinisches Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung
- Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung
Bei Nicht-Pflegeversicherten:
- Ärztlicher Bericht
Voraussetzungen
- Sie müssen eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung haben, die Ihre Selbstständigkeit erschwert (mindestens Pflegegrad 1).
- Sie (oder Ihre nicht getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin bzw. Ihr nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner) verfügen über nicht genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und, falls erforderlich, die Pflegebedürftigkeit bestimmt.
Außerdem werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Ist die pflegebedürftige Person minderjährig und unverheiratet, wird das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern berücksichtigt.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2022
Stichwörter
Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegekosten, Pflegeversicherung, Hilfsmittel, Hilfebedarf, Pflegekräfte, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, teilstationäre Pflege, Sozialhilfe, Pflegebedürftigkeit, Vollstationäre Pflege, häusliche Pflege, Pflegeanwendungen, Pflege, stationäre Pflege, Pflegegrad, Pflegepersonen